Die Anschaffung von Computern und Peripherie wird in 2021 steuerlich besonders gefördert. Die neue so genannte Digital-AfA setzt die Nutzungsdauer von Computeranlagen auf 1 Jahr. Damit können Anschaffungskosten für PCs, Drucker und Monitore im Jahr der Anschaffung vollständig steuerlich berücksichtigt werden. Dies gilt auch für in 2021 angeschafften Softwareprogramme, Unabhängig von Ihren Anschaffungskosten.
Die Neuregelung geht aus dem Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021 hervor. Darin hatten Bundes- und Landesregierungen eine Verordnung verabschiedet, nach der Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Beschlossen wurde auch eine Regelung, nach der bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden können. Dies wird im Protokoll des Beschlusses mit der „weiteren Stimulierung der Wirtschaft“ und der „Förderung der Digitalisierung“ begründet. Arbeitgeber können die neu angeschaffte digitale Ausstattung ihrer Mitarbeiter im Homeoffice in diesem Jahr vollständig als Betriebsausgaben geltend machen.
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