Im Mai 2018 stand die Einführung der DSGVO für die meisten Firmen ganz oben auf der Agenda. Die Angst vor Abmahnungen und teuren Anwaltsgebühren verunsicherte viele Firmenchefs. Doch, was genau muss man denn eigentlich tun? Ein Berg von Paragrafen wollte beherrscht werden, viele neue Vorschriften galt es zu beachten und weitreichende Entscheidungen zu den Verantwortlichen mussten getroffen werden. Für sehr viele insbesondere kleine Firmen war dieser Umfang an Aufgaben einfach nicht rechtzeitig zu leisten. Manche verließen sich auf die Vorlagen ihrer Branchen-Verbände, andere setzten auf Zeit und machten schlicht gar nichts.
Und die Zeit gab Ihnen zunächst Recht: Heute, knapp ein Jahr nach der Einführung der DSGVO Sind sehr viele Firmen Immer noch in der „Findungsphase“ und haben hinsichtlich der DSGVO bis heute nichts unternommen. Und es ist nichts passiert! Keine Abmahnung, keine Strafen, kein Problem. Die Fälle in denen Strafen ausgesprochen wurden und die es in die Presse geschafft haben, betrafen Sie gar nicht und eine Abmahnwelle gab es ja auch nicht. Also alles gut?
Die Ruhe trügt. Bisher waren die Aufsichtsbehörden sehr nachsichtig und haben dort, wo Fehler gemacht wurden unterstützt und geholfen. Das bedeutet aber keines Falls, dass kleinere und mittlere Unternehmen sich nicht um Datenschutz kümmern müssen. Nichts unternommen zu haben kann in einem Rechtsstreit mit Mitarbeitern oder Kunden ein zusätzliches Problem darstellen. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit Daten obliegt den Firmenchefs. Sie sollten aus eigene, Interesse dafür Sorge tragen, dass Ihre Mitarbeiter die Vorgaben der DSGVO einhalten. Insbesondere bei Informationen über die Angestellten selbst kann es im Streitfall schnell zu zusätzlichem Ärger kommen.
Überlassen Sie das Thema nicht sich selbst. Werden Sie aktiv!
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Vorgaben als unabhängiger Berater oder als Externer Datenschutzbeauftragter.